Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Korlingen,
die Ortsgemeinde Morscheid plant ein Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage, mit einer Fläche von 25ha/250.000 qm, zu errichten. Da die Ortsgemeinde Korlingen davon unmittelbar betroffen wäre, weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit hin, Ihre Anmerkungen oder Bedenken bis zum 13.6.2025 an die VG Ruwer (bauleitplanung@ruwer.de) zu richten.
Nachstehend finden Sie die entsprechende Veröffentlichung der Ortsgemeinde Morscheid mit dem Hinweis, wo die entsprechenden Dokument hinterlegt sind. Wie möchten insbesondere auf den Umweltbericht hinweisen.
Korlingen, 17.05.2025
Viele Grüße
Damian Marx
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung: www.ruwer.de
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Morscheid, Teilgebiet „Im Scharz - Bei Hundsborn“ - Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen - gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Morscheid hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den oben bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in gleicher Sitzung, dass Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierzu hat die Ortsgemeinde die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ für den, auf Grundlage der Potenzialanalyse abgegrenzten Bereich in der Gemarkung Morscheid bei der Verbandsgemeinde Ruwer beantragt.
Am 26.04.2023 hat der Verbandsgemeinderat die Einleitung des Verfahrens auf der Grundlage des Vorentwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde am 15.05.2024 gefasst. Derzeit liegt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung bei der Kreisverwaltung vor. Der vorliegende Bebauungsplan kann somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht.
Zur Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf, nebst Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Bestand der Biotoptypen sowie der Brutvogeluntersuchung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de - Bauen [&] Wirtschaft - Planverfahren - Morscheid eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 während der Dienststunden zur Einsicht bereit.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Sie sollen elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ruwer.de übermittelt werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Morscheid, den 05.05.2025
Frederik Wächter
Ortsbürgermeister
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,
ich freue mich, Sie auf unserer Internetpräsenz zu begrüßen!
Korlingen zählt etwa 820 Einwohner und liegt zwischen Wiesen, Viehweiden, Hügeln und Weinbergen südlich des großen Waldgebietes im unteren Ruwertal.
Im Sommer sowie im Winter ist die Korlinger Höhe sehr beliebt, mit ihren Wanderwegen und großen Wiesen zieht sie viele aktive Menschen und deren Familien an. Ob im Sommer Wandern oder Laufen, im Herbst Drachensteigen oder im Winter Schlittenfahren, die Höhe ist der ideale Ort für eine Auszeit vom Alltag. Auch der imposante Blick über Trier lässt viele Spaziergänger nach Korlingen kommen. Die ländliche Atmosphäre in direkter Nähe zur Stadt Trier, wird sehr geschätzt. Die wochentags halbstündliche Busverbindung, am Wochenende stündlich, macht Korlingen zusätzlich attraktiv.
Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über unseren schönen Ort und das gesellschaftliche Zusammenleben. Ich darf Sie einladen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und mit Ihren Ideen unsere Heimat aktiv mitzugestalten.
Gemeinsam. Füreinander. Miteinander.
Ihr Ortsbürgermeister
Erklärung der Verbandsgemeinde Ruwer für Demokratie, Freiheit, Offenheit und Toleranz
Die Verbandsgemeinde Ruwer ist geprägt durch ihre kulturhistorische Landschaft und die Vielfalt des Lebensraums. Sie bietet gute Rahmenbedingungen für Leben, Wohnen, Arbeit und Erholung. Das Leben in den Ortsgemeinden ist durch ein lebendiges Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement geprägt. Die zentrale Lage und gute verkehrstechnische Anbindung sind weitere Faktoren, die Menschen zu einem Zuzug in die Verbandsgemeinde Ruwer einladen.
In der Verbandsgemeinde Ruwer leben Menschen mit unterschiedlichen Lebenserwartungen, -vorstellungen und –zielen. Das zwischenmenschliche Miteinander der Menschen in der Verbandsgemeinde Ruwer ist gekennzeichnet durch Vielfalt, Offenheit, Toleranz und Hilfsbereitschaft.
Seit jeher kommen Menschen in unsere Verbandsgemeinde, die auf Grund von Krieg und Verfolgung ihre Heimat verlassen mussten. Durch das vielfältige Engagement von Kirchen, Zivilgesellschaft und Kommune konnten Integration und soziale Teilhabe der angekommenen Menschen gelingend umgesetzt werden. Ziel des Engagements ist es, Menschen durch Sprachvermittlung, Bildung und Arbeit zukünftig ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Leider gibt es in jüngster Zeit vereinzelt versteckte Vorurteile, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus. Aber der größte Teil unserer Bürgerinnen und Bürger steht hinter unseren demokratischen Grundwerten und einer Kultur, in der man respektvoll miteinander umgeht und in der der demokratische Diskurs wertgeschätzt wird. Auch bei unterschiedlichen Meinungen – das macht unsere Demokratie aus!
In Anbetracht der Zunahme demokratiefeindlicher Handlungen und Gewalttaten, seien diese politisch oder religiös motiviert, gewinnt die Notwendigkeit eines starken gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Stärkung des allgemeinen Respekts vor unveräußerlichen Menschenrechten sowie die bewusste Hervorhebung gemeinsamer, positiver Werte an großer Bedeutung.
Im Schatten gesellschaftlicher Krisen möchten wir von Beginn an klarstellen, dass es bei uns keinen Platz gibt für Einzelpersonen und Personengruppen, die eine antidemokratische Stimmung, Unwahrheiten und Hetze verbreiten, um dem friedlichen Miteinander aller Menschen in unserer Verbandsgemeinde Schaden zuzufügen Vor diesem Hintergrund haben sich die Unterzeichnenden zur Abgabe dieser Erklärung ausgesprochen, um mit einer gemeinsamen Stimme ihre Position zu untermauern.