Wichtige Hinweise:
Voraussichtliche Vermarktung des Baulands Sommer/Herbst 2022,
möglicher Baubeginn Frühjahr 2023.
Information Erschließung Baugebiet - Baubeginn ab 24.06.2022
Liebe Bürger*innen,
nach intensiven Planungen werden die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „Hinterste Anwand“ voraussichtlich in der 25. KW im Bereich der Retentionsanlagen beginnen. Im Zuge der Bauarbeiten wird es zu unterschiedlichen Einschränkungen kommen, über die ich Sie zu gegebener Zeit weiter informieren werde. Neben den direkten Anwohnern werden auch viele Bürger*innen hiervon betroffen sein.
Wir bitten an dieser Stelle bereits um Ihr Verständnis.
Miteinander. Gemeinsam. Füreinander. - Ihr Damian Marx, Ortsbürgermeister
Anstehende Termine:
Datum | Beschlüsse/Vorgehen |
17.11.2015 | Flächennutzungsplan, Entwicklung Bauland |
13.12.2016 | Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern |
28.03.2017 | Beschluss im Gemeinderat Entwicklung Baugebiet "Hinterste Anwand" |
21.11.2018 | Beschluss Kampfmittel Luftbildaufnahme Fläche "Hinterste Anwand" |
16.04.2019 | Beschluss über Kampfmittelsondierung |
17.09.2019 | Erkundungsbohrungen zur Feststellung der genauen Stollenlage |
22.10.2019 | Information zum Sachstand der Erkundungsbohrungen |
26.11.2019 | Aufstellungsbeschluss |
04.02.2020 | Bodengutachten |
17.08.2020 | Lärmschutzgutachten/Schallgutachten |
29.06.2020 | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Korlingen "Hinterste Anwand" treten in Kraft |
17.08.2020 | Beschluss über Offenlage des Bebauungsplanes |
03.12.2020 | Geophysikalische Prospektion über mögliche archäologische Funde auf der Baufläche einschl. der Retentionsfläche |
14.12.2020 | Beschluss Bebauungsplan |
01.03.2021 | Punktuelle Sondagen/Aufgrabungen wg. möglicher archäologischer Funde |
16.03.2021 | Freigabe der Fläche durch Direktion Landesarchäologie |
Mai 2021 | Entwässerungskonzepte, Termine mit der SGD Nord |
Juli 2021 | Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Innere Erschließung des Baugebietes |
29.09.2021 | Gespräche mit Ent- und Versorgern: Erdwärmekonzept, Wasserversorgung, Strom, Glasfaser, Entwässerung, Beleuchtung |
01.11.2021 | Beratung über den Bewerber*innenbogen I Rechtliche Prüfungen |
06.12.2021 |
Öffentliche Ausschreibung, Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung |
19.01.2022 | Submission der öff. Ausschreibung |
16.02.2022 | Probebohrung für die Erdsondenanlagen |
16.02.2022 | Gemeinderat, Beschluss zur Vergabe der Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung |
23.02.2022 |
Arbeitstreffen des Gemeinderates mit Rechtsanwalt Henseler zum Bewerberverfahren |
13.04.2022 |
Arbeitstreffen Gemeinderat, Grundstücke und Bewerberverfahren |
18.05.2022 | Arbeitstreffen Gemeinderat, erdwärme, Grundstücke, Retensionsbecken |
25.05.2022 |
Gemeinderat, Beschluss zur öff. Ausschreibung zur Vergabe der Erdwärmeversorgung |
Bebauungsplanverfahren, Teilbereich „Hinterste Anwand“, Ortsgemeinde Korlingen, gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Korlingen hat in der Sitzung am 26.11.2019 den Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan gefasst.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 06.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Gemeinderat Korlingen hat den Bebauungsplanentwurf in der Ratssitzung am 17.08.2020 gebilligt sowie die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13b, i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Entwurf des Bebauungsplans, nebst Begründung, Umweltbeitrag, Schallgutachten und Entwässerungskonzept kann während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt.
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.ruwer.de – Gemeinden – Korlingen – Planverfahren, ab dem 14.09.2020 veröffentlicht.
Korlingen, den 27.08.2020
Damian Marx, Ortsbürgermeister
Entwicklung eines Baugebietes mit der Flurbezeichnung "Hinterste Anwand":
Besichtigung mit B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung und Herrn Meyer/VG Ruwer.