Wichtige Hinweise:
Voraussichtliche Vermarktung des Baulands Winter 2021, Baubeginn Frühjahr 2022
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine Aussage über Preise treffen, aktuell laufen letzte Untersuchungen zur Erschließung.
Bebauungsplanverfahren, Teilbereich „Hinterste Anwand“, Ortsgemeinde Korlingen, gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Korlingen hat in der Sitzung am 26.11.2019 den Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan gefasst.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 06.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Gemeinderat Korlingen hat den Bebauungsplanentwurf in der Ratssitzung am 17.08.2020 gebilligt sowie die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13b, i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Entwurf des Bebauungsplans, nebst Begründung, Umweltbeitrag, Schallgutachten und Entwässerungskonzept kann während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt.
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.ruwer.de – Gemeinden – Korlingen – Planverfahren, ab dem 14.09.2020 veröffentlicht.
Korlingen, den 27.08.2020
Damian Marx, Ortsbürgermeister
Entwicklung eines Baugebietes mit der Flurbezeichnung "Hinterste Anwand":
Besichtigung mit B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung und Herrn Meyer/VG Ruwer.