Liste der FWG-Korlingen e.V.
Damian Marx, Bürgermeister
Martin Marx, 1. Beigeordneter
Thomas Stelker, 2. Beigeordneter
Markus Faber
Rainer Feld
Hildegard Hack
Martin Jücker
Christiane Mayer
Thomas Menden
Martin Neu
Angelina Reichert
Sven Sikorski
Die Ausschüsse:
Christiane Mergener Vertreter: Angelina Reichert
Thomas
Menden
Martin Jücker
Vincent
Schwall
Hildegard Hack
Damian Marx
Rainer Feld Vertreter: Thomas Stelker
Martin
Marx
Vincent Schwall
Sven
Sikorski
Markus Faber
Martin
Neu
Thomas Menden
Angelina
Reichert
Martin Jücker
Gerd
Tholl
Ulrich Weber
Information aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.10.2019
Tagesordnungspunkt 6 Informationen zur Abrechnung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die Jahre 2015-2018.
Die wiederkehrenden Ausbaubeiträge der Jahre 2015-2018 mit Bescheid vom 14.08.2019 sind abgerechnet. Die Erhebung der Beiträge für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen ist nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Baubaubeitragssatzung erfolgt. Die Ortsgemeinde hat gemäß § 94 der Gemeindeordnung (GemO) nicht nur das Recht, Straßen-ausbaubeiträge zu erheben, sie ist vielmehr hierzu verpflichtet.
Ob und wie sich die Rechtlage nach den Landtagswahlen verändern wird hat für die jetzigen Abrechnungen keine Relevanz.
Wie erwartet gab es auch in unserer Gemeinde einige Widersprüche gegen die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge bzw. gegen die Erhebung von Ausbaubeiträgen. Momentan fehlt in einigen Fällen noch die Begründung. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird noch bis Anfang November 2019 auf die Begründungen warten und dann auf diese darauf antworten bzw. widerlegen. Wer nach dieser Stellungnahme seinen Widerspruch nicht aufrechterhalten will, muss diesen in der angegebenen Frist zurückziehen. Alle anderen Widersprüche werden automatisch von der Verwaltung an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet. Sollte dessen Entscheidung dann negativ ausfallen, ist dieses mit Gebühren für den Widersprecher verbunden. Von beiden Seiten kann der Widerspruch hiernach vor das Verwaltungsgericht Trier getragen werden. Die weitere Vorgehensweise wird im Ergebnis des Kreisrechtsausschusses bekannt gegeben.
Um Gerüchten vorzubeugen, ist ein Widerspruch keine Möglichkeit gezahlte Ausbaubeiträge nach eventueller Abschaffung der wiederkehrenden Beiträge zurückzubekommen.